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Fragen und Antworten rund um das Thema Psychotherapie
Welche Fragen sollten Sie sich stellen?
Fast jeder kennt seelische Hochs und Tiefs. Viele Menschen bewältigen die Schwankungen ihres Seelenlebens eigenständig und finden durch Gespräche mit Partnern oder Freunden ihr inneres Gleichgewicht wieder. Manchmal sind jedoch solche Gespräche jedoch nicht ausreichend. Hält eine psychische Krise über mehrere Wochen an, sollte man den Rat eines Psychotherapeuten in Anspruch nehmen.
Eine psychische Erkrankung könnte vorliegen, wenn man sich dauerhaft ängstlich oder niedergeschlagen fühlt oder unter körperlichen Beschwerden leidet, für die keine organischen Ursachen gefunden werden können.
Beispiel: Depression
Eine Depression ist mehr als ein vorübergehendes Stimmungstief. Ein paar Tage der Niedergeschlagenheit bedeuten noch nicht zwangsläufig, dass eine psychische Erkrankung vorliegt. Es ist normal, dass Gefühle schwanken. Wenn die Niedergeschlagenheit jedoch länger anhält und Gespräche mit vertrauten Personen nicht mehr helfen, sollte man eine Beratung durch einen Psychotherapeuten in Erwägung ziehen.
Ein Psychotherapeut könnte folgende Fragen stellen:
- Fühlen Sie sich schon länger als zwei Wochen niedergeschlagen?
- Haben Sie das Interesse an Dingen verloren, die Ihnen früher Freude bereiteten?
- Sind Sie schneller müde?
- Schlafen Sie schlecht?
- Fällt es Ihnen schwer, alltägliche Aufgaben zu erledigen?
Nicht jede Niedergeschlagenheit ist eine Depression. Ereignisse wie Trennungen oder der Tod eines nahestehenden Menschen können ebenfalls starke Gefühle von Trauer, Niedergeschlagenheit, Verzweiflung oder Wut auslösen. Trauer ist im Gegensatz zur Depression jedoch eine normale psychische Reaktion und nicht gleichbedeutend mit einer psychischen Krankheit. Die Dauer der Trauer kann unterschiedlich sein und auch über ein Jahr hinausgehen. Der Schmerz kann bestehen bleiben, insbesondere bei Gedanken an den verlorenen Menschen. Entscheidend ist, dass die Intensität der Gefühle mit der Zeit abnimmt. Bleiben die Gefühle jedoch stark und beeinträchtigen das tägliche Leben auch nach längerer Zeit, sollte man auch bei Trauer professionelle Hilfe in Betracht ziehen.
Selbstreflexion: Erste Fragen
Wenn Sie prüfen möchten, ob eine Psychotherapie für Sie infrage kommt, könnten Ihnen folgende Fragen weiterhelfen:
- Fühle ich mich anders als sonst?
- Beunruhigt mich diese Veränderung?
- Gibt es eine Erklärung für die Veränderung?
- Reicht diese Erklärung aus, um Dauer und Heftigkeit der Beschwerden zu begründen?
- Kann ich meine tägliche Arbeit nur noch mit Mühe verrichten?
- Mache ich mir ständig Sorgen und habe viel Angst?
- Leide ich unter körperlichen Beschwerden?
- Ist mein Schlaf gestört?
- Fühle ich mich oft aggressiv, gereizt oder intolerant?
- Bin ich oft krankgeschrieben?
- Habe ich Selbstmordgedanken?
- Habe ich kaum noch Menschen, mit denen ich über meine Probleme sprechen kann?
- Helfen Gespräche mit Freunden nicht mehr?
- Fällt die Veränderung auch anderen auf?
- Ist das schon länger als drei Monate so?
- Ist mir das alles egal?
Welche Therapeuten sollte ich bei psychischen Störungen um Rat fragen?
Wen kann ich bei psychischen Beschwerden um Rat fragen?
Bei psychischen Beschwerden stehen Ihnen verschiedene Ansprechpartner zur Verfügung. Ein erster Ansprechpartner kann Ihr Hausarzt sein. Sie können sich jedoch auch direkt an einen Psychotherapeuten wenden und einen Termin für eine Sprechstunde vereinbaren. Eine Überweisung ist dafür nicht erforderlich. Psychotherapeuten finden Sie nicht nur in privaten Praxen, sondern auch in Ambulanzen, psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern sowie in psychosozialen Beratungsstellen.
Wichtig zu wissen ist, dass der Begriff „Psychotherapeut“ eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung ist, ähnlich wie „Arzt“. Nur Personen, die eine staatlich geregelte Ausbildung und Prüfung absolviert haben und die psychische Krankheiten mit wissenschaftlich anerkannten Methoden behandeln, dürfen sich Psychotherapeuten nennen.
Zu den Psychotherapeuten gehören Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie ärztliche Psychotherapeuten. Ärztliche Psychotherapeuten sind beispielsweise Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie oder Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie.
Psychotherapeuten mit Zulassung (Kassensitz)
Die Behandlungskosten bei einem zugelassenen Psychotherapeuten werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Voraussetzung dafür ist, dass der Psychotherapeut eine Zulassung besitzt, also berechtigt ist, mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Bei privat Versicherten hängt die Kostenübernahme vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Beihilfeberechtigte Patienten können auf Antrag einen Teil der Kosten erstattet bekommen, sofern der Psychotherapeut entweder eine Kassenzulassung hat oder seine Qualifikation in einem anerkannten psychotherapeutischen Verfahren nachweisen kann.
Wie finde ich einen passenden Psychotherapeuten?
Psychotherapeutische Praxen befinden sich häufig in der Nähe Ihres Wohnortes. Alternativ können Sie auch in Betracht ziehen, sich in der Nähe Ihres Arbeitsplatzes beraten oder behandeln zu lassen oder gleich Online Therapie durchzuführen. Die Adressen der Praxen finden Sie auf der Website der Psychotherapeutenkammer (hier der Link zur Kammer in Hamburg), auf therapie.de, auf onlinetherapie.app (für Online Therapie) oder bei den Kassenärztlichen Vereinigungen für Therapeuten mit Kassensitz.
Der erste Termin. Was kann ich erwarten? Was wird besprochen?
In der psychotherapeutischen Sprechstunde wird mit Ihnen gemeinsam festgestellt, welche psychischen Beschwerden Sie haben, wie diese zu bewerten sind und ob eine Behandlung notwendig ist (siehe auch Erstgespräch bei Dr. Ulrich Weber).
Der Psychotherapeut wird Sie nach Ihren Schwierigkeiten und Beschwerden fragen, seit wann diese bestehen, wie sie sich in Ihrem Alltag auswirken und welche Maßnahmen Sie bisher ergriffen haben, um Besserung zu erreichen. Viele Psychotherapeuten verwenden in diesen ersten Gesprächen auch Fragebögen und psychologische Tests.
Bevor eine Behandlung beginnen kann, muss jeder Patient zunächst ein erstes Gespräch in der Sprechstunde eines Psychotherapeuten geführt haben, das mindestens 50 Minuten dauert. Eine Ausnahme gilt für Patienten, die in den letzten 12 Monaten wegen einer psychischen Erkrankung in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationsklinik behandelt worden sind.
Was hat es mit der Terminservice-Sprechstunde auf sich?
Um möglichst schnell einen Termin zu erhalten, können gesetzlich Krankenversicherte die „Terminservicestellen“ der Kassenärztlichen Vereinigungen nutzen. In jedem Bundesland gibt es eine solche Terminservicestelle.
Diese Stellen sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen innerhalb einer Woche einen Psychotherapeuten zu nennen, der einen freien Termin für eine Sprechstunde hat. Dieser Termin muss jedoch nicht innerhalb der Woche stattfinden. Das erste Gespräch kann bis zu 4 Wochen nach Ihrer Anfrage bei der Terminvermittlung liegen. Wenn Sie zum Beispiel an einem Mittwoch anrufen, hat die Servicestelle bis zum nächsten Mittwoch Zeit, Ihnen einen Termin zu vermitteln, der wiederum bis zu 3 Wochen später stattfinden kann.
Sie haben keinen Anspruch auf die Vermittlung eines bestimmten Psychotherapeuten, und der Termin muss nicht unbedingt in Ihren Terminkalender passen. Außerdem kann es sein, dass Sie einen längeren Anfahrtsweg in Kauf nehmen müssen. Dieser Weg darf bis zu 30 Minuten länger dauern als der zur nächstgelegenen Praxis, wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Wenn Sie den vorgeschlagenen Termin nicht wahrnehmen können, sollte Ihnen ein weiterer Termin angeboten werden, sofern Sie dies der Terminservicestelle schnellstmöglich mitteilen. Nach einem zweiten abgelehnten Termin haben Sie keinen Anspruch mehr auf eine Terminvermittlung durch die Servicestelle.
Die Terminservice-Sprechstunde ist einmalig und garantiert Ihnen keinen Therapieplatz.
Wann wird eine psychotherapeutische Behandlung notwendig?
Wenn bei Ihnen eine psychische Erkrankung vorliegt, wird der Psychotherapeut Ihnen die Krankheit erläutern und die geeigneten Behandlungsmethoden erklären. Er informiert Sie darüber, ob neben einer Psychotherapie auch Medikamente notwendig sind und wie lange die Behandlung voraussichtlich dauern wird.
Es ist möglich, dass die Behandlung nicht bei dem Psychotherapeuten stattfinden kann, den Sie in der Sprechstunde aufgesucht haben, da dieser möglicherweise keinen freien Behandlungsplatz hat. In diesem Fall müssen Sie möglicherweise einen anderen Psychotherapeuten für die Therapie finden.
Die Diagnose
Vor Beginn der Behandlung wird der Psychotherapeut eine Diagnose stellen. Er ermittelt, welche Krankheit vorliegt, wie zum Beispiel „Depressive Episode“, „Soziale Phobie“, „Anorexie“ oder „Posttraumatische Belastungsstörung“. Diese Fachbegriffe sind oft schwer verständlich, daher sollten Sie sich die Diagnose von Ihrem Psychotherapeuten in einfachen Worten erklären lassen.
Was ist eine "Richtlinienpsychotherapie"? Gehört die Verhaltenstherapie dazu?
In der Psychotherapie werden psychische Erkrankungen mit wissenschaftlich geprüften Methoden behandelt. Diese Therapieform ist dann eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Es dürfen jedoch nur Verfahren eingesetzt werden, die vom „Gemeinsamen Bundesausschuss“ als wirksam anerkannt sind (siehe „Gemeinsamer Bundesausschuss“, Seite 51).
Die anerkannten psychotherapeutischen Verfahren sind in der „Psychotherapie-Richtlinie“ aufgeführt. Die Behandlung einer psychischen Erkrankung mit einem dieser Verfahren wird daher als „Richtlinienpsychotherapie“ bezeichnet. Derzeit gehören dazu:
- die Analytische Psychotherapie,
- die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie,
- die Verhaltenstherapie
- die systemische Therapie
- die neuropsychologische Therapie (bei Gehirnverletzungen).
Dr. Ulrich Weber bietet Verhaltenstherapie an.
Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass unsere Psyche und unser Verhalten durch die Erfahrungen geprägt sind, die wir im Leben machen. Wir lernen daraus, wie wir am besten mit uns selbst und anderen umgehen. Verhaltenstherapeuten betonen, dass viele unserer psychischen Eigenschaften, Verhaltensmuster und Fähigkeiten erlernt sind. Psychische Erkrankungen können bei entsprechender genetischer Veranlagung durch belastende Erfahrungen ausgelöst werden, die Stress und somit körperliche und psychische Reaktionen hervorrufen. Wenn diese Belastungen zu groß oder zu lang andauernd sind, können daraus psychische Erkrankungen entstehen.
Auch in der Verhaltenstherapie ist es wichtig, wie Sie Ihre Beziehungen gestalten und mit Konflikten umgehen. Ihr Psychotherapeut wird Sie zunächst nach Ihren aktuellen Belastungen und Beschwerden fragen und gemeinsam mit Ihnen nach Erklärungen suchen. Er wird mit Ihnen besprechen, warum es Ihnen schwerfällt, sich mit anderen Menschen zu treffen, welche schlechten Erfahrungen Sie dabei gemacht haben und wie diese Ihre Erwartungen beeinflussen. Der Therapeut wird mit Ihnen Ihre Denkmuster analysieren und Ihnen helfen, neue Wege zu finden, um diese zu verändern. Dabei geht es darum, Ihre Annahmen zu hinterfragen und neue Lösungen zu finden. Oftmals werden in der Verhaltenstherapie auch dysfunktionale Teufelskreise aufgedeckt, die es zu unterbrechen gilt. Verhaltenstherapie erfordert Ihre aktive Mitarbeit, z.B. indem Sie zwischen den Sitzungen neue Verhaltensweisen ausprobieren und erlernte Fähigkeiten üben. Ihr Therapeut wird Ihnen dabei helfen, Ihre Beziehungen besser zu verstehen und Ihr Verhalten so zu ändern, um besser zurechtzukommen und weniger leiden.
In der Verhaltenstherapie sitzen Sie dem Therapeuten gegenüber. Es wird oft eine wöchentliche Therapiestunde vereinbart, manchmal auch mehrere Stunden pro Woche, insbesondere wenn Sie zusammen mit dem Therapeuten Situationen bewältigen müssen, die Ihnen große Angst machen oder Probleme bereiten.
Wie kann ich mit Wartezeiten umgehen?
Wartezeiten oder Absagen können für Patienten sehr entmutigend sein. Leider ist es nicht immer möglich, kurzfristig einen Psychotherapeuten zu finden, der die Behandlung übernehmen kann. Viele niedergelassene Therapeuten (mit Kassensitz) führen Wartelisten. In Privatpraxen (ohne Kassensitz) besteht oft eine höhere Wahrscheinlichkeit, schneller einen Therapieplatz zu bekommen. Um die Wartezeit zu überbrücken, können gute Selbsthilfe-Literatur oder Selbsthilfegruppen hilfreich sein. Oder Online Kurse, wie die von der Psychotherapie Akademie.
Online Therapie App
Mit Hilfe der Online Therapie App ist es oft sehr schnell möglich, einen geeigneten Therapeuten zu finden. Einfach dort nach Therapeuten suchen und dann einen Termin vereinbaren.
Selbsthilfegruppen
In Selbsthilfegruppen treffen sich Menschen, die unter derselben Krankheit leiden oder ähnliche Probleme haben, um sich gegenseitig zu unterstützen. Diese Gruppen bieten eine Möglichkeit, eigene Probleme aktiv anzugehen und Lösungen zu finden. Eine der wichtigsten Erfahrungen in einer Selbsthilfegruppe ist die Erkenntnis, dass man nicht allein ist – viele andere Menschen kämpfen mit denselben Schwierigkeiten. Informationen über Selbsthilfegruppen finden Sie auf der Website der „Nationalen Kontakt- und Informationsstelle“ der Selbsthilfegruppen (www.nakos.de). Direkt auf der Startseite können Sie im Suchfeld Begriffe wie „Depression“ und „Hamburg“ eingeben und erhalten eine Liste von „Selbsthilfekontaktstellen“. Dort können Sie sich über die Angebote von Selbsthilfegruppen vor Ort informieren lassen.
Stimmt die Chemie zwischen Patient und Therapeut?
Bevor Sie eine Richtlinienpsychotherapie beginnen, führt der Psychotherapeut, der die Behandlung übernehmen könnte, mit Ihnen probatorische Sitzungen (Probesitzungen) durch. Diese Gespräche dienen dazu, herauszufinden, ob Patient und Psychotherapeut gut zusammenpassen und eine vertrauensvolle Therapiebeziehung aufbauen können.
Für eine erfolgreiche Psychotherapie ist dies von großer Bedeutung. In diesen "Kennenlern-Gesprächen" sollten Sie darauf achten, ob Sie mit der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten offen über alles sprechen können und ob eine gute zwischenmenschliche Chemie besteht. Es ist entscheidend, dass Sie das Gefühl haben, dass Sie sich dem Psychotherapeuten anvertrauen können. Nutzen Sie die Probesitzungen, um zu beurteilen, ob Sie sich in der Therapie wohlfühlen und offen kommunizieren können. Falls Sie sich dies nicht vorstellen können, sprechen Sie es an. Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, einen anderen Psychotherapeuten aufzusuchen. Wenn es Ihnen wichtig ist, die Therapie bei einer Frau oder einem Mann zu machen, sollten Sie dies bei der Wahl des Psychotherapeuten berücksichtigen.
Auch der Psychotherapeut prüft in den probatorischen Sitzungen, ob Sie gut zueinander passen und ob er Ihnen die passende Behandlung anbieten kann. Daher werden diese ersten Stunden auch als "probatorische Sitzungen" oder "Probesitzungen" bezeichnet. Auch der Psychotherapeut hat (im Gegensatz zu einem regulären Arzt) die Möglichkeit bei Nicht-Passung den Patienten abzulehnen.
In den Probesitzungen können Sie auch alle Fragen stellen, die Sie zu einer psychotherapeutischen Behandlung haben. Der Psychotherapeut nutzt diese Sitzungen, um einen Behandlungsplan zu entwickeln.
Fragen von Patienten vor einer Behandlung
Nutzen Sie die ersten Gespräche mit einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten, um alle Fragen zu stellen, die Ihnen vor einer Behandlung wichtig sind.
Viele Patienten stellen folgende Fragen:
- Wie sehen die einzelnen Behandlungsstunden („Sitzungen“) aus?
- Wie lange dauert die Behandlung voraussichtlich?
- Welche Erfahrungen hat der Psychotherapeut in der Behandlung meiner psychischen Erkrankung?
- Wie erfolgreich kann die Behandlung sein?
- Was kann ich realistischerweise erreichen?
- Welche Behandlungsalternativen habe ich?
- Was passiert, wenn ich Termine absagen muss?
Behandlungsplan und Behandlungsvertrag
Am Ende der Probesitzungen wird Ihnen der Psychotherapeut erklären, wie die Behandlung konkret ablaufen könnte, und gemeinsam mit Ihnen entscheiden, ob Sie die Psychotherapie beginnen möchten. Der Psychotherapeut erläutert, mit welchen psychotherapeutischen Verfahren Ihre Erkrankung behandelt werden kann und ob eine medikamentöse Behandlung in Betracht kommt. Er informiert Sie über die voraussichtliche Dauer der Therapie und erarbeitet zusammen mit Ihnen die Behandlungsziele, die Sie gemeinsam festlegen. Diese Ziele werden im Verlauf der Therapie regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Sobald die Behandlungsziele erreicht sind, kann die Psychotherapie beendet werden.
Als Patient müssen Sie der vorgeschlagenen Behandlung zustimmen. Ein Psychotherapeut darf Sie nur behandeln, wenn Sie in die Behandlung einwilligen. Es genügt eine mündliche Zustimmung, jedoch bitten viele Psychotherapeuten auch um eine schriftliche Einwilligung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit formlos widerrufen.
Der Patient muss insbesondere über Folgendes informiert werden (reicht auch mündlich):
- die Diagnose,
- die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung (Prognose),
- die Therapie (einschließlich allgemeiner Aspekte des vorgeschlagenen Therapieverfahrens) und
- die Maßnahmen, die während und nach der Therapie ergriffen werden sollen, wie beispielsweise das Führen von Symptom-Tagebüchern.
Der Antrag an die Krankenkasse
Vor einer Psychotherapie muss geklärt werden, ob es nicht eine körperliche Ursache für Ihre psychischen Beschwerden gibt. Deshalb müssen Sie vor einer Psychotherapie zunächst noch zu Ihrem Hausarzt oder einem Facharzt für Psychotherapie und Psychiatrie.
Liegen keine körperlichen Ursachen für Ihre psychischen Beschwerden vor, kann eine psychotherapeutische Behandlung bei der Krankenkasse beantragt werden. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur für eine genehmigte Psychotherapie die Kosten. Ein Antrag ist sowohl für eine Kurz- als auch für eine Langzeittherapie notwendig.
Das Antragsformular sowie weitere Informationen bekommen Sie von Ihrer Psychotherapeutin oder Ihrem Psychotherapeuten. Sie helfen Ihnen beim Ausfüllen des Antrags. Den Antrag müssen Sie unterschreiben.
Ist eine Langzeittherapie geplant, muss Ihr Psychotherapeut in der Regel noch in einem Bericht begründen, warum er bei Ihnen eine Behandlung für notwendig hält, und darlegen, was in der Therapie geplant ist. Dieser Bericht wird von einem Gutachter, der selbst Psychotherapeut ist, geprüft („Gutachterverfahren“). Er enthält keinen Patientennamen. Die Krankenkasse bekommt diesen Bericht nicht zu lesen.
Genehmigt die Krankenkasse die Psychotherapie, können Sie die Behandlung beginnen. Lehnt die Krankenkasse den Antrag ab, muss sie dies begründen. Sie muss außerdem einen Ansprechpartner für Rückfragen (einschließlich Kontaktdaten) nennen. Gegen den ablehnenden Bescheid können Sie Widerspruch einlegen.
Grundsätzlicher Ablauf - Im Mittelpunkt: Das Gespräch
Psychotherapeuten führen Gespräche mit Ihnen, bei denen Sie über Ihr Befinden, Ihre Gedanken, Gefühle und Wünsche sprechen. Viele Patienten fragen sich anfangs: „Reicht das aus?“, „Hilft es wirklich, nur zu reden?“
Die Erfahrung zeigt, dass es weit mehr hilft, als viele Patienten zu Beginn einer Psychotherapie vermuten. Das hat zwei Gründe: Erstens hilft das Gespräch dabei, Worte für Ihre Gedanken, Gefühle und Wünsche zu finden und auszudrücken, was Ihnen auf der Seele liegt. Der Psychotherapeut ermutigt Sie, Ihre inneren Empfindungen in Worte zu fassen. Dabei kann es vorkommen, dass Sie in der Therapie zum ersten Mal Gedanken und Gefühle wahrnehmen und ausdrücken, die Ihnen zuvor nicht bewusst waren. Dadurch können Sie sich selbst und Ihre Erlebnisse klarer und differenzierter wahrnehmen. Dieses „Bewusstwerden“ und der Austausch darüber mit dem Psychotherapeuten ist ein entscheidender erster Schritt in der Psychotherapie.
Im weiteren Verlauf geht es darum, gemeinsam mit dem Psychotherapeuten zu überlegen, welche Aspekte Ihres Verhaltens und Umgangs mit sich selbst und anderen Sie ändern möchten und was diese Veränderungen erschwert. Veränderungen sind oft nicht einfach, sondern können herausfordernd sein. Der Psychotherapeut unterstützt und motiviert Sie dabei, mögliche Veränderungen zunächst gedanklich durchzuspielen und sich damit auseinanderzusetzen. Sie probieren aus, was Sie anders machen möchten, und besprechen dies mit Ihrem Psychotherapeuten (Verhaltensexperimente). Auf diese Weise können Sie Ihre Beziehungen und Ihren Alltag so verändern, dass Sie weniger oder gar nicht mehr darunter leiden.
In einer Psychotherapie entwickeln Sie also einerseits eine therapeutische Beziehung, die Ihnen hilft, sich auf bisher Unbekanntes in Ihrem Seelenleben einzulassen. Andererseits können Sie Verhaltensmuster und Beziehungsmuster erkennen, die Ihr Leben bisher belastet haben, und lernen praktische Übungen, um besser mit Belastungen und Problemen umzugehen. Deshalb führen Psychotherapeuten Gespräche mit Ihnen. Sie betrachten dieses gemeinsame Sprechen als eines der wirksamsten Mittel zur Heilung psychischer Beschwerden und Krankheiten.
Dauer einer Psychotherapie
Die meisten psychischen Erkrankungen entwickeln sich über Wochen, Monate und oft auch Jahre. Für ihre Behandlung ist daher ausreichend Zeit erforderlich, die meist Monate, manchmal auch Jahre in Anspruch nimmt. Je länger eine psychische Erkrankung besteht, desto aufwendiger ist in der Regel ihre Behandlung. Deswegen ist es günstig, auch relativ schnell eine Psychotherapie aufzusuchen, als lange zu warten. Eine neu aufgetretene depressive Störung kann also eventuell schneller behandelt werden als eine chronische Depression, die bereits seit der Jugend besteht.
In der Regel sollten Sie sich auf eine Behandlungsdauer von mehreren Monaten (bis zu einem Jahr) einstellen. Während dieser Zeit erhalten Sie meist wöchentlich eine 50-minütige Behandlungssitzung, manchmal auch mehrere pro Woche. In der Endphase einer Therapie können die Abstände zwischen den Sitzungen größer werden.
Grundsätzlich unterscheidet man in der Psychotherapie zwischen Kurz- und Langzeittherapien. Ihr Psychotherapeut wird mit Ihnen besprechen, welche Behandlungsdauer in Ihrem Fall ratsam ist. Sowohl für die Kurzzeit- als auch für die Langzeittherapie muss ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung genehmigt die Krankenkasse zunächst eine festgelegte Anzahl von Behandlungsstunden („Stundenkontingente“). Diese Anzahl bestimmt, wie viele Behandlungsstunden zunächst möglich sind. Wenn die vereinbarten Behandlungsziele erreicht sind, kann die Psychotherapie auch früher beendet werden. Sollten die Ziele nach der genehmigten Stundenzahl noch nicht erreicht sein, kann die Psychotherapie verlängert werden, wofür erneut ein Antrag gestellt werden muss.
Kurzzeittherapie
Die häufigste Form der Psychotherapie ist die Kurzzeittherapie: Rund 75% der psychotherapeutischen Behandlungen dauern nicht länger als 25 Sitzungen à 50 Minuten. Die Kurzzeittherapie ist in zwei Abschnitte unterteilt, die jeweils 12 Behandlungsstunden umfassen. Wenn die ersten 12 Stunden nicht ausreichen, können weitere 12 Stunden beantragt werden. Sollte sich während einer Kurzzeittherapie herausstellen, dass eine längere Behandlung erforderlich ist, kann diese auch in eine Langzeittherapie umgewandelt werden.
Langzeittherapie
Im Gespräch mit Ihrem Psychotherapeuten kann sich herausstellen, dass eine längere Behandlung notwendig ist. Die Anzahl der möglichen Behandlungsstunden hängt bei der Langzeittherapie vom eingesetzten psychotherapeutischen Verfahren ab. Etwa ein Viertel der Behandlungen sind Langzeittherapien, und rund ein Prozent dauert über 100 Stunden. Auch eine Langzeittherapie kann verlängert werden, wofür ebenfalls ein neuer Antrag erforderlich ist.
Behandlungsstunden in der Langzeittherapie
Krankenkassen genehmigen auf Antrag eine bestimmte Anzahl von Behandlungsstunden („Stundenkontingente“). Diese Anzahl legt fest, wie viele Stunden möglich sind. Wenn Psychotherapeut und Patient gemeinsam feststellen, dass die Behandlungsziele erreicht sind, kann die Psychotherapie auch vorzeitig beendet werden, sodass die Therapie oft kürzer ist als die genehmigte Stundenzahl.
Diese „Stundenkontingente“ variieren je nach psychotherapeutischem Verfahren. Bei Erwachsenen sind es zunächst bei der Verhaltenstherapie bis zu 60 Stunden. Auch eine Langzeittherapie kann verlängert werden, wofür ein erneuter Antrag notwendig ist.
Unterschiedliche psychotherapeutische Verfahren
Viele Methoden, ein psychotherapeutisches Gespräch zu führen, haben sich als sehr wirksam erwiesen, doch die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nicht für alle die Kosten. Derzeit bezahlen die Kassen für folgende Therapieformen:
- Analytische Psychotherapie
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- Verhaltenstherapie
- Systemische Therapie
- Neuropsychologische Therapie (zur Behandlung von organisch bedingten psychischen Störungen)
Was ist eine Verhaltenstherapie?
Die Verhaltenstherapie basiert auf der Annahme, dass unsere Psyche und unser Verhalten durch unsere Lebenserfahrungen geformt werden. Diese Erfahrungen helfen uns, Strategien zu entwickeln, wie wir am besten mit uns selbst und anderen umgehen. Der Verhaltenstherapeut hebt hervor, dass viele unserer psychischen Eigenschaften, Verhaltensmuster und Fähigkeiten erlernt sind. Psychische Erkrankungen können abhängig von der genetischen Veranlagung des Einzelnen durch belastende Erfahrungen ausgelöst werden. Diese Belastungen können Stress verursachen, was zu körperlichen und psychischen Reaktionen führt. Wenn die Belastungen zu intensiv oder zu lang anhaltend sind, können daraus psychische Erkrankungen entstehen.
In der Verhaltenstherapie wird auch darauf geachtet, wie Sie Ihre Beziehungen gestalten und mit Konflikten umgehen. Ihr Psychotherapeut wird Sie zunächst nach Ihren aktuellen Leiden, Belastungen und Beeinträchtigungen fragen. Gemeinsam suchen Sie nach Erklärungen für diese Störungen. Der Therapeut wird beispielsweise mit Ihnen darüber sprechen, warum es Ihnen schwerfällt, sich mit anderen Menschen zu treffen, welche negativen Erfahrungen Sie gemacht haben und wie diese Ihre Erwartungen in zukünftigen Situationen beeinflussen. Zusammen analysieren Sie Ihre Denkmuster und überlegen, wie diese verändert werden können. Dabei geht es darum, Ihre Annahmen über mögliche Ereignisse zu hinterfragen und neue Lösungswege zu finden.
Die Verhaltenstherapie erfordert Ihre aktive Mitarbeit. Das bedeutet, dass Sie zwischen den Sitzungen neue Verhaltensweisen ausprobieren und erlernte Fähigkeiten selbstständig üben. Ihr Psychotherapeut unterstützt Sie dabei, ein besseres Verständnis für Ihre Beziehungen zu entwickeln und Ihr Verhalten so zu verändern, dass Sie besser zurechtkommen und weniger leiden.
In der Verhaltenstherapie sitzen Sie dem Therapeuten gegenüber. Meist wird eine wöchentliche Sitzung vereinbart, manchmal auch mehrere Sitzungen pro Woche. Die Behandlung dauert in der Regel sechs Monate bis ein Jahr, kann aber auch länger dauern.
Benötige ich Medikamente?
Psychotherapeuten verschreiben keine Medikamente. Bei einigen psychischen Erkrankungen, wie schweren Depressionen, ist es jedoch sinnvoll, sowohl Psychotherapie als auch Medikamente zu nutzen. Bei anderen Erkrankungen kann eine der beiden Behandlungsformen ausreichend sein. In diesen Fällen kann der Patient nach Beratung durch den Psychotherapeuten entscheiden, ob er eine Psychotherapie oder Medikamente bevorzugt. Es gibt auch viele psychische Erkrankungen, bei denen eine Psychotherapie allein die beste Methode ist. Ihr Psychotherapeut wird Sie in der Sprechstunde und in den Probesitzungen darüber informieren, welche Behandlung bei Ihrer Erkrankung am empfehlenswertesten ist.
Psychotherapie hat einen wesentlichen Vorteil gegenüber Medikamenten: Sie stärkt Ihre Selbstheilungskräfte. Medikamente wirken oft nur während der Einnahme, während eine Psychotherapie in der Regel auch langfristig wirksam bleibt. Menschen, die psychotherapeutisch behandelt wurden, sind oft langfristig psychisch stabiler.
Wie wirksam ist Psychotherapie?
Psychotherapie ist nachweislich wirksam. Ihre heilende Wirkung wurde durch zahlreiche wissenschaftliche Studien belegt. Aktuelle Übersichtsarbeiten zeigen, dass Psychotherapie eine hohe Wirksamkeit hat. Der Gesundheitszustand von etwa 8 von 10 Menschen, die eine Therapie machen, verbessert sich im Durchschnitt stärker als bei Menschen, die keine Therapie machen. Patienten mit psychischen Erkrankungen brechen eine psychotherapeutische Behandlung außerdem deutlich seltener ab als eine medikamentöse Behandlung. Darüber hinaus hat Psychotherapie nachhaltigere Effekte im Vergleich zu medikamentösen Behandlungen. Die meisten Patienten profitieren auch nach dem Ende der Therapie weiterhin von den Behandlungserfolgen.
Wann kann ein Klinikaufenthalt ratsam sein?
Im Zweifelsfall ist eine ambulante Behandlung immer einer stationären Behandlung vorzuziehen. Bei schweren psychischen Erkrankungen reicht jedoch eine ambulante Therapie in einer psychotherapeutischen Praxis nicht immer aus. Manchmal lassen sich die Beschwerden nicht ausreichend lindern oder es treten weitere Krisen auf. In solchen Fällen kann es notwendig sein, dass der Psychotherapeut eine stationäre Behandlung in einem Krankenhaus empfiehlt. Psychiatrische oder psychosomatische Krankenhäuser können eine umfassendere und intensivere Behandlung bieten als eine ambulante Praxis.
Der Vorteil einer stationären Behandlung liegt vor allem in der intensiven und engmaschigen Betreuung. Bei psychischen Krisen ist schnellere Hilfe verfügbar. In Kliniken werden auch häufig verschiedene Behandlungsmethoden kombiniert. In psychiatrischen Kliniken werden Patienten meist mit einer Kombination aus Medikamenten und psychotherapeutischen Interventionen behandelt. Psychosomatische Krankenhäuser bieten hauptsächlich psychotherapeutische Behandlungsansätze an. Patienten erhalten neben Einzel- und Gruppentherapie zusätzlich in Kliniken oft noch weitere Möglichkeiten ergänzender Therapieformen, z.B. Sport- und Bewegungstherapie, Ergotherapie, Physiotherapie und kreative Therapien wie Kunst- oder Musiktherapie.
Ein weiterer Vorteil einer stationären Behandlung besteht darin, dass Patienten Abstand von belastenden Konflikten am Arbeitsplatz oder in der Familie gewinnen können. Solche Belastungen können die Behandlung psychischer Erkrankungen erschweren. Daher kann es hilfreich sein, ohne diese Alltagsbelastungen behandelt zu werden.
Nach einem Krankenhausaufenthalt müssen Patienten allerdings oft wieder lernen, im Alltag zurechtzukommen. Deshalb ist es ratsam, die Behandlung in einer psychotherapeutischen und/oder psychiatrischen Praxis fortzusetzen ohne große Unterbrechungen. Das Krankenhaus sollte dabei unterstützen, dass die Therapie nahtlos weitergeführt werden kann.
Wenn bei Ihrer psychischen Erkrankung mit Krisen zu rechnen ist, die möglicherweise eine Einweisung ins Krankenhaus erfordern, sollten Sie dies im Voraus mit Ihrem Psychotherapeuten besprechen und planen. Sie können gemeinsam überlegen, welche Klinik für Sie am besten geeignet ist. Einige Kliniken bieten spezielle Behandlungsangebote für bestimmte psychische Erkrankungen. Bei der Auswahl der Klinik kann Ihnen auch eine Checkliste helfen.
Checkliste
Bevor Sie sich für ein Krankenhaus entscheiden, sollten Sie sich mit Unterstützung Ihres Psychotherapeuten über das Behandlungskonzept der Klinik informieren. Wenn die Informationen auf den Websites der Kliniken nicht ausreichen, sollten Sie sich direkt bei der Klinik erkundigen und nach einem Ansprechpartner für Patienten fragen. Manchmal kann es auch sinnvoll sein, ein Vorgespräch mit der Klinik zu vereinbaren, um sicherzustellen, dass das Behandlungsangebot für Ihre Erkrankung geeignet ist.
Im ersten Gespräch mit der Klinik könnten Sie folgende Fragen stellen:
- Wie sieht ein typischer Behandlungsplan für meine Erkrankung aus?
- Wie häufig bekomme ich Psychotherapie? Wird sie als Einzel- oder Gruppenbehandlung angeboten?
- Gibt es eine spezielle Abteilung oder ein besonderes Behandlungskonzept für meine Erkrankung?
- Entscheide ich gemeinsam mit dem behandelnden Arzt oder Psychotherapeuten über meine Behandlung?
- Welche Behandlungsalternativen habe ich?
- Kann ich mitentscheiden, welche Medikamente und in welcher Dosierung ich sie erhalte?
- Welche anderen Therapien werden angeboten, zum Beispiel Sporttherapie und Ergotherapie?
- Wie unterstützt mich das Krankenhaus nach der Entlassung?
Wie funktioniert die Einweisung?
Geplante Einweisung
Um in einer Klinik behandelt zu werden, benötigen Sie in der Regel eine Einweisung durch einen Psychotherapeuten oder einen Arzt. Viele Kliniken führen vor der stationären Aufnahme Vorgespräche mit den Patienten, um zu klären, ob eine stationäre Behandlung notwendig ist und ob die Klinik die erforderliche Behandlung anbieten kann. Eine Einweisung kann neben Ihrem Hausarzt insbesondere verordnet werden von:
- einem Psychologischen Psychotherapeuten,
- einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten,
- einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie,
- einem Facharzt für Nervenheilkunde oder
- einem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie.
Für die Behandlung von psychischen Erkrankungen sind verschiedene Arten von Kliniken zuständig:
- Krankenhäuser für Psychiatrie und Psychotherapie,
- Krankenhäuser für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie,
- Allgemeinkrankenhäuser mit entsprechenden Fachabteilungen.
Notfalleinweisung
Während einer psychischen Erkrankung, insbesondere bei schweren oder chronischen Verläufen, kann es zu Krisen kommen, die schnelle Hilfe erfordern. In solchen Situationen sollten Sie zuerst versuchen, einen Psychotherapeuten oder Arzt zu erreichen. Wenn dies nicht schnell genug möglich ist, können Sie sich direkt an die Ambulanz eines psychiatrischen Krankenhauses wenden und dort Ihre Situation erklären, um eine stationäre Aufnahme oder Behandlung zu erhalten.
Dies ist besonders wichtig, wenn Sie drängende Gedanken haben, die sich um den Wunsch drehen, tot zu sein, sich selbst zu töten oder anderen zu schaden. Solche Gedanken und Impulse können bei schweren psychischen Erkrankungen immer wieder auftreten.
In solchen Krisenphasen kann es vorkommen, dass Sie Ihre tiefe Niedergeschlagenheit nicht mehr ertragen können oder sich vollkommen hilflos, ausgeliefert oder verfolgt fühlen. Vielleicht sehen Sie keinen Ausweg mehr und glauben nicht an eine Besserung Ihrer Erkrankung. Solche Phasen der Hoffnungslosigkeit oder Todesgedanken sind jedoch ein Ausdruck der psychischen Erkrankung. Mit professioneller Hilfe ist eine Besserung wieder möglich. Selbst nach langen Phasen des Stillstands oder wiederholten Krisen können auch schwere Leiden gelindert werden.
Was ist die medizinische Rehabilitation?
Psychische Erkrankungen können auch chronisch werden. Eine solche dauerhafte Erkrankung kann manchmal dazu führen, dass ein Mensch nur noch wenige Stunden oder gar nicht mehr arbeiten kann. Wer nicht erwerbstätig ist, kann eventuell auch seine Aufgaben in der Familie nicht mehr erfüllen.
Um Ihre Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen oder zu verhindern, dass die psychische Erkrankung zu dauerhaften Einschränkungen führt, können Psychotherapeuten eine „medizinische Rehabilitation“ verordnen. Manchmal reicht eine längere Behandlung bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten nicht aus, um eine psychische Erkrankung entscheidend zu lindern. Wenn die Beschwerden bestehen bleiben und das tägliche Leben stark einschränken, kann es notwendig sein, intensivere Behandlungsmaßnahmen in einem Krankenhaus oder einer Reha-Klinik zu ergreifen.
Wenn Ihr Psychotherapeut feststellt, dass die ambulanten Termine in seiner Praxis nicht ausreichen, kann er Ihnen eine medizinische Rehabilitation empfehlen. Er wird Ihnen eine solche Rehabilitation insbesondere dann nahelegen, wenn Sie aufgrund Ihrer psychischen Erkrankung bereits mehrfach krankgeschrieben waren oder Ihre häuslichen Aufgaben und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben über längere Zeit nicht mehr wahrnehmen können. Eine Reha kann auch beantragt werden, wenn die Gefahr besteht, dass Sie dauerhaft nicht mehr arbeiten können oder eine Frühverrentung droht. Diese Maßnahme ist vor allem für Arbeitnehmer gedacht („Reha vor Rente“). Den Antrag stellen Sie bei der gesetzlichen Rentenversicherung.
Eine medizinische Rehabilitation kann aber auch von nicht Berufstätigen in Anspruch genommen werden. Hausfrauen, Hausmänner, Rentnerinnen und Rentner sowie psychisch kranke Kinder und Jugendliche können ebenfalls eine Reha verordnet bekommen. Eine Reha kann sinnvoll sein, wenn eine psychische Erkrankung chronisch wird und Betroffene ihre familiären Aufgaben nicht mehr erfüllen können oder weitere Unterstützung bei der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben benötigen.
Die Kosten für diese Reha werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, sofern Sie in den letzten zwei Jahren weniger als sechs Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Andernfalls ist die Rentenversicherung zuständig. Ihr Psychotherapeut kann eine solche Reha insbesondere bei langanhaltenden psychischen Erkrankungen verordnen.
Für Eltern gibt es spezielle Mutter/Vater-Kind-Rehas, die sich an psychisch überlastete Mütter und Väter richten. Zu den psychischen Beschwerden, die eine solche Reha rechtfertigen, gehören zum Beispiel Erschöpfungssyndrom, Anpassungsstörung, Unruhe- und Angstgefühl, depressive Verstimmung, Schlafstörung oder chronischer Kopfschmerz. Kinder können in der Regel bis zum Alter von 12 Jahren an diesen Kuren teilnehmen. Die Krankenkassen bieten diese Reha-Leistung normalerweise als „Mutter/Vater-Kind-Kuren“ an. Sie gehören zu den Pflichtleistungen der Kassen und sind besonders empfehlenswert, wenn die Beziehung zwischen Elternteil und Kind dadurch gestärkt werden kann.
Während der medizinischen Rehabilitation erhalten Sie vor allem psychotherapeutische Einzel- und Gruppentherapie sowie ärztliche Behandlung Ihrer Erkrankung. Weitere Bestandteile des Behandlungsprogramms sind Physiotherapie, Ergotherapie, Sozialberatung, Schulungen zum Gesundheitsverhalten und Maßnahmen zur beruflichen und sozialen Wiedereingliederung. Medizinische Rehabilitation wird bisher überwiegend in Kliniken angeboten. Es gibt jedoch zunehmend auch ganztägige ambulante Angebote, bei denen Sie zu Hause übernachten können.
Sie sind gesetzlich versichert...
Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, was bedeutet, dass die gesetzlichen Kassen die Kosten für eine Psychotherapie grundsätzlich übernehmen. Sie können direkt eine Sprechstunde bei einem Psychotherapeuten aufsuchen. Dafür benötigen Sie keine Überweisung, sondern nur Ihre Krankenversicherungskarte.
Antrag
Der Psychotherapeut wird in der Sprechstunde feststellen, ob Sie psychisch so belastet sind, dass Sie eine Behandlung benötigen. Wenn der Psychotherapeut eine „Richtlinienpsychotherapie“ empfiehlt, können Sie mindestens zwei „probatorische“ Sitzungen absolvieren. Danach müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen. Die Krankenkasse muss die Psychotherapie genehmigen, bevor die Behandlung beginnen kann. Das erforderliche Antragsformular sowie weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Psychotherapeuten. In der Regel unterstützt Sie Ihr Psychotherapeut bei diesen administrativen Aufgaben, sodass Sie das Formular nur noch durchlesen und unterschreiben müssen. Wichtig ist, dass Sie Ihre Krankenversicherungskarte dabei haben.
Bei der Kurzzeittherapie gibt es eine Besonderheit: Bei dieser Therapieform von zunächst 12 Stunden erhalten nur Sie als Patient die Rückmeldung der Krankenkasse über die Genehmigung der Therapie. Diese Information sollten Sie umgehend an den Psychotherapeuten weitergeben, damit die Behandlung beginnen kann.
Keine Zuzahlung
Nach Genehmigung des Antrags durch die Krankenkasse werden die Kosten für die Psychotherapie vollständig übernommen. Es fallen keine Zuzahlungen für Sie an.
Verlängerung
Eine Therapie kann verlängert werden, wofür erneut ein Antrag gestellt werden muss.
Abgelehnter Antrag
Die Krankenkasse kann einen Antrag ablehnen. Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie Widerspruch einlegen. Wird auch der Widerspruch abgelehnt, können Sie Klage beim Sozialgericht einreichen. Diese Klage ist für Sie kostenfrei.
Datenschutz
Bei einem Antrag auf Langzeittherapie wird von den Krankenkassen ein Gutachter hinzugezogen. Der Antrag an die Krankenkasse enthält dann einen Bericht mit Angaben zu Ihren psychischen Beschwerden, Ihrer Krankengeschichte und dem Therapieplan. Dieser Bericht ist anonymisiert und enthält keine persönlichen Daten, die auf Ihre Identität schließen lassen. Der Bericht wird in einem verschlossenen Umschlag an die Krankenkasse geschickt, die ihn ungeöffnet an den Gutachter weiterleitet. Der Gutachter prüft den Antrag ohne Kenntnis Ihrer Identität.
Kostenerstattung
In vielen Regionen Deutschlands gibt es nicht genügend Psychotherapeuten mit Kassenzulassung. Daher müssen Patienten oft monatelang auf einen Therapieplatz warten. Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen können bei der Suche unterstützen. Wenn diese jedoch keinen niedergelassenen Psychotherapeuten oder eine Krankenhausambulanz finden können, gibt es das sogenannte Kostenerstattungsverfahren als letzte Möglichkeit.
In diesem Verfahren stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse den Antrag, sich von einem Psychotherapeuten in einer Privatpraxis behandeln zu lassen, weil kein anderer Behandler verfügbar ist. Dies belegen Sie mit dem Schreiben der Terminservicestelle, in dem die Kassenärztliche Vereinigung mitteilt, dass sie keinen Behandlungsplatz vermitteln kann. Fügen Sie diesem Schreiben die Bescheinigung des Psychotherapeuten bei, der in der Sprechstunde festgestellt hat, dass Sie wegen einer psychischen Erkrankung dringend eine Behandlung benötigen. Teilen Sie der Krankenkasse auch mit, bei welchem Psychotherapeuten in Privatpraxis die Behandlung durchgeführt werden kann.
Sie sind privatversichert oder zahlen selbst...
Die Leistungen der privaten Krankenversicherungen sind nicht einheitlich geregelt. Wenn Sie privat versichert sind, sollten Sie Ihren Vertrag genau prüfen. Einige private Krankenversicherungen schränken die Leistungen bei psychischen Erkrankungen generell ein, während andere die Versicherung von psychischen Erkrankungen ablehnen, wenn der Versicherte in den fünf Jahren vor Vertragsabschluss psychisch erkrankt war.
In der Regel erstatten auch private Krankenversicherungen nur die Kosten für Behandlungen mit psychotherapeutischen Verfahren, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss anerkannt sind. Es ist ratsam, sich die Kostenübernahme vor Beginn der Behandlung schriftlich bestätigen zu lassen.
Beihilfe für Beamte
Für Beamte übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten für die Behandlung durch Psychotherapeuten. Die Versicherten müssen dafür einen Antrag stellen. Das Antrags- und Genehmigungsverfahren der Beihilfe orientiert sich im Wesentlichen an den Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Soldaten bei der Bundeswehr
Das Bundesverteidigungsministerium hat eine Vereinbarung getroffen, dass Bundeswehrsoldaten sich auch in psychotherapeutischen Privatpraxen behandeln lassen können. Dafür benötigen die Soldaten eine Überweisung vom Truppenarzt. Die Bundeswehr übernimmt die Kosten der Behandlung.
Sozialamt
Wenn Sie nicht krankenversichert sind und sich in einer finanziellen Notlage befinden, können Sie die Finanzierung einer Psychotherapie beim Sozialamt beantragen.
Selbstzahler
Wenn Sie die Kosten für die Psychotherapie selbst tragen, werden Sie meist wie ein Privatversicherter behandelt. Die Kosten der Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Es ist wichtig, vor Beginn der Behandlung klare Absprachen über die Art, die Dauer und die Kosten der Behandlung zu treffen.
Patientenrechte
Patienten haben Rechte, die Psychotherapeuten respektieren und über die sie die Patienten informieren müssen. Diese Rechte umfassen insbesondere:
- Freie Wahl und Wechsel: Der Patient hat das grundsätzliche Recht, seinen Arzt, Psychotherapeuten oder das Krankenhaus frei zu wählen und zu wechseln. Er kann auch eine ärztliche oder psychotherapeutische Zweitmeinung einholen.
- Bestimmung der Behandlung: Der Patient hat das Recht, Art und Umfang der medizinischen Behandlung selbst zu bestimmen. Er kann entscheiden, ob er sich behandeln lassen möchte oder nicht. Der Patient kann eine medizinische Entscheidung also auch dann ablehnen, wenn sie aus ärztlicher oder psychotherapeutischer Sicht ratsam erscheint.
- Aufklärung und Einwilligung: Der Arzt oder Psychotherapeut muss den Patienten rechtzeitig vor der Behandlung in einem persönlichen Gespräch über die Art und den Umfang der Maßnahmen sowie die damit verbundenen Risiken aufklären und dessen Einwilligung einholen.
- Vertraulichkeit: Informationen, Unterlagen und Daten des Patienten sind von Ärzten, Psychotherapeuten, Pflegepersonal, Krankenhäusern und Krankenversicherern vertraulich zu behandeln. Diese dürfen nur mit Zustimmung des Patienten oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen weitergegeben werden.
Die zentralen Regelungen über die Rechte der Patienten sind im Bürgerlichen Gesetzbuch unter dem Abschnitt über den Behandlungsvertrag (§ 630a) festgelegt.
Regeln der Berufsausübung als Psychotherapeut
Psychotherapeuten sind gesetzlich verpflichtet, Mitglied in einer Landespsychotherapeutenkammer zu sein. Diese Kammern regeln die beruflichen Rechte und Pflichten ihrer Mitglieder und legen diese in „Berufsordnungen“ fest. Diese Berufsordnungen sind für alle Kammermitglieder verbindlich und dienen dazu:
- das Vertrauen zwischen Patienten und Psychotherapeuten zu fördern,
- die Qualität der psychotherapeutischen Tätigkeit sicherzustellen,
- den Schutz der Patienten zu gewährleisten,
- die Freiheit und das Ansehen des Berufs zu wahren und zu fördern.
Für Patienten sind insbesondere folgende Regeln von Bedeutung:
Sorgfaltspflichten
Psychotherapeuten dürfen das Vertrauen, die Unwissenheit, die Leichtgläubigkeit, die Hilflosigkeit oder eine wirtschaftliche Notlage der Patienten nicht ausnutzen. Sie dürfen keine unangemessenen Versprechungen oder Entmutigungen hinsichtlich des Heilerfolgs machen.
Information und Einwilligung des Patienten
Jede Behandlung erfordert die Einwilligung des Patienten. Der Psychotherapeut muss den Patienten mündlich über die Behandlung aufklären und die wesentlichen Umstände verständlich erklären. Dies muss zu Beginn der Behandlung und, wenn notwendig, auch im Verlauf geschehen (§ 630c Bürgerliches Gesetzbuch). Der Patient muss über die Diagnose, die Prognose, die Therapie (einschließlich allgemeiner Aspekte des vorgeschlagenen Verfahrens) und die Maßnahmen während und nach der Therapie informiert werden, wie zum Beispiel das Führen von Symptomtagebüchern.
Honorar
Honorarfagen sollten zu Beginn der Psychotherapie geklärt werden. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Abweichungen von den gesetzlichen Gebühren müssen schriftlich festgelegt und begründet werden.
Schweigepflicht
Psychotherapeuten unterliegen der Schweigepflicht bezüglich aller Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit von Patienten oder Dritten anvertraut oder bekannt geworden sind. Informationen dürfen nur anonymisiert im Rahmen von kollegialer Beratung, Supervision oder zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet werden.
Abstinenz
Psychotherapeuten dürfen die Vertrauensbeziehung zu Patienten nicht missbrauchen, um eigene Interessen oder Bedürfnisse zu befriedigen. Ihre Tätigkeit wird ausschließlich durch das vereinbarte Honorar vergütet. Sie dürfen keine Geschenke, Zuwendungen, Erbschaften oder Vermächtnisse annehmen, es sei denn, der Wert ist gering (z.B. Pralinen oder Blumen zum Abschied der Therapie). Dieses Abstinenzgebot gilt auch nach Beendigung der Therapie, solange noch eine Behandlungsnotwendigkeit oder Abhängigkeitsbeziehung besteht. In der Regel ist es nach einem Jahr nicht mehr gültig.
Sexueller Kontakt verboten
Ein sexuelle Beziehung zwischen Psychotherapeuten und Patienten ist unzulässig. Dies ist nicht nur berufsrechtlich, sondern auch strafrechtlich verboten. Sexuelle Handlungen im Rahmen eines Behandlungsverhältnisses werden mit einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft (§ 174c Strafgesetzbuch). Auch der Versuch ist bereits strafbar.
Dokumentation der Behandlung und Einsicht des Patienten
Psychotherapeuten sind verpflichtet, die Behandlung und Beratung zu dokumentieren. Diese Dokumentation muss alle für die aktuelle und zukünftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse enthalten, einschließlich Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und deren Wirkungen, Eingriffe und deren Wirkungen sowie Einwilligungen und Aufklärungen. Arztbriefe müssen in die Patientenakte aufgenommen werden.
Praxisräume
Die Räumlichkeiten, in denen Psychotherapeuten ihren Beruf ausüben, müssen vom privaten Lebensbereich getrennt sein.
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Sie möchten ein Erstgespräch vereinbaren. Das Erstgespräch ist keine Garantie für eine Therapie, sondern dient zur ersten Orientierung.
Es gibt wohl keine andere medizinische Behandlung, deren Erfolg so sehr mit der Beziehung zum Behandler verbunden ist, wie die bei einer Psychotherapie. Studien zeigen, dass die therapeutische Methode selbst nur etwa 20 % des Behandlungserfolgs ausmacht, während 80 % auf die menschliche Komponente zurückzuführen ist. Daher ist mir die Therapeuten-Patienten-Passung für eine Zusammenarbeit am wichtigsten.
Nach meiner Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie habe ich mich in vielen Therapierichtungen fortbilden lassen. Nicht jede Behandlungsmethode passt zu jeder Person, daher lege ich neben einer fundierten Diagnose vor allem wert auf ein gut herausgearbeitetes Störungsmodell, um hier die richtigen Behandlungsansätze für den Patienten zu finden.
Die Verhaltenstherapie zielt darauf ab, unerwünschte Verhaltensweisen und Denkmuster durch gezielte Techniken und Übungen zu verändern. Sie basiert auf der Annahme, dass problematisches Verhalten erlernt ist und daher auch wieder verlernt oder durch konstruktive Verhaltensweisen ersetzt werden kann.
Die Schematherapie kombiniert die kognitive Verhaltenstherapie mit der Bindungstheorie und emotionsfokussierten Techniken, um tief verwurzelte und dysfunktionale Verhaltensmuster (Schemata) zu identifizieren und zu verändern. Ich setze sie vor allem dazu ein, um Patienten zu helfen, gesündere Denk- und Verhaltensweisen zu entwickeln.
Die Hypnotherapie verwendet Hypnose (Trance), um das Unterbewusstsein zu erreichen und positive Veränderungen im Verhalten, Denken und Erleben zu bewirken. Es ist vor allem ein aufdeckendes und emotionsfokussiertes Verfahren und kann für vielerlei psychischer Probleme und Blockaden eingesetzt werden.
Die Gesprächstherapie, manchmal auch als klientenzentrierte Therapie genannt, ist eine Form der Psychotherapie, die auf den Prinzipien von Empathie, bedingungsloser positiver Wertschätzung und Kongruenz (Stimmigkeit/Passung) basiert. Sie zielt darauf ab, für den Patienten ein unterstützendes Umfeld zu schaffen, in dem er seine eigenen Lösungen und Einsichten entwickeln kann, um persönliches Wachstum und Heilung zu fördern.
Paartherapie kann Paaren helfen, Beziehungsprobleme in den verschiedensten Bereichen zu lösen und ihre Kommunikation zu verbessern. Sie zielt darauf ab, Konflikte und deren Ursache besser zu verstehen, emotionale Bindungen zu stärken und gemeinsam Lösungen für partnerschaftliche Herausforderungen zu finden.
Coaching ist ein zielgerichteter Prozess, bei dem ich den Klient dabei unterstütze, seine persönlichen und beruflichen Ziele zu erreichen und sein volles Potenzial zu entfalten. Es basiert vornehmlich auf der Entwicklung von Selbstreflexion, strategischem Denken und effektiven Handlungsplänen.
Entspannungsverfahren und Meditation sind Techniken, die darauf abzielen, Stress abzubauen und das geistige Wohlbefinden zu fördern. Sie beinhalten Übungen wie Atemkontrolle, Achtsamkeit und fokussierte Aufmerksamkeit, die in den Alltag integriert werden sollten, um einen Zustand tiefer Ruhe und innerer Balance zu erreichen.
Die Positive Psychologie ist ein Ansatz , der sich auf die Erforschung und Förderung von positiven Aspekten des menschlichen Lebens wie Glück, Wohlbefinden und Stärken konzentriert. Sie zielt darauf ab, das Verständnis und die Entwicklung von Fähigkeiten und Ressourcen zu fördern, die Menschen helfen, ein erfülltes und bedeutungsvolles Leben zu führen. Ich bin ein großer Verfechter der positiven Psychologie.
Mit alternativen & spirituellen Ansätzen sind Methoden gemeint, die von der Wissenschaft manchmal als "unwissenschaftlich" oder "parapsychologisch" abgetan werden. Dennoch ist es nicht wegzudiskutieren, dass sie für viele Patienten, die dazu eine Empfänglichkeit haben, eine enorme Lebenshilfe und Unterstützung bieten können. Dazu zählt die Vorstellung, dass jeder Mensch ein unsterbliches Überbewusstsein besitzt, das außerhalb des physischen und materiellen Körpers/Gehirns existiert. Ich persönlich bin der Meinung, dass sich Wissenschaft und Spiritualität nicht ausschließt.
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