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Jedes Unternehmen ist laut Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, die Arbeitsbedingungen zu bewerten. Diese Aufgabe ist anspruchsvoll, da sie tätigkeitsbezogene Bewertungen umfasst. Bei der Erfassung von psychischen Belastungen gibt es verschiedene Methoden, sei es eine Befragung, ein Interview oder ein Workshop.
Dr. Ulrich Weber hat langjährige Erfahrung bzgl. der Durchführung von psychischer Gefährdungsbeurteilung und hat während seiner Ausbildung zum Psychotherapeuten in vielen Unternehmen (siehe Referenzen) Interviews oder Workshops mit Mitarbeitern durchgeführt.
Was ist psychische Gefährdungsbeurteilung?
Eine psychische Gefährdungsbeurteilung ist ein systematischer Prozess zur Identifikation, Bewertung und Reduzierung von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz, die die mentale Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigen können. Diese Beurteilung ist ein wesentlicher Bestandteil des allgemeinen Arbeitsschutzes und umfasst folgende Schritte:
1. Ermittlung von Gefährdungen: Identifikation der arbeitsbedingten psychischen Belastungen, die durch Faktoren wie Arbeitsorganisation, Arbeitsinhalte, soziale Beziehungen und Arbeitsumgebung entstehen können. Dies kann durch Befragungen, Interviews, Beobachtungen und Workshops erfolgen.
2. Bewertung der Gefährdungen: Analyse und Bewertung der identifizierten psychischen Belastungen hinsichtlich ihrer Intensität, Dauer und möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten. Hierbei wird beurteilt, ob die Belastungen ein gesundheitsgefährdendes Ausmaß erreichen.
3. Maßnahmenfestlegung: Entwicklung und Implementierung von Maßnahmen zur Reduzierung oder Beseitigung der festgestellten psychischen Gefährdungen. Dies können organisatorische Veränderungen, Schulungen, Anpassungen der Arbeitsumgebung oder Unterstützungssysteme sein.
4. Dokumentation und Überprüfung: Dokumentation der Ergebnisse und Maßnahmen sowie regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen wirksam sind und kontinuierlich an aktuelle Bedingungen angepasst werden.
Ziel der psychischen Gefährdungsbeurteilung ist es, das Wohlbefinden und die mentale Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und zu fördern, indem arbeitsbedingte psychische Belastungen erkannt und minimiert werden.
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Dr. Ulrich Weber ist Spezialist im Bereich psychischer Gefährdungsbeurteilung. Über viele Jahre lang interviewte er Mitarbeiter aus verschiedensten Unternehmen und konnte mittlerweile eine große Expertise darin aufbauen. Seine Tätigkeit als Geschäftsführer (Nuweo Health GmbH) und Psychotherapeut hilft ihm dabei, sich in die Bedürfnisse der Mitarbeiter einzufinden.
Sie möchten in Ihrem Unternehmen eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchführen? Dann kontaktieren Sie mich und ich berate Sie gerne.
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